Über uns
Das Institut betreibt im Zusammenwirken mit den anderen Fakultäten der Technischen Hochschule Mannheim Forschung und Lehre im Bereich des Gesundheits- und Life Science Rechts. Seine Aufgaben umfassen das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht, und zwar jeweils unter Einbeziehung der Rechtsvergleichung.
Zu diesem Zweck soll das Institut insbesondere
die sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für interdisziplinäre Forschungsvorhaben bereitstellen,
die fachliche Zusammenarbeit mit den Institutionen des Medizin- und Gesundheitswesens im In- und Ausland pflegen und hierbei die Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis fördern,
für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in seinen Aufgabengebieten sorgen,
nationale und internationale Tagungen durchführen,
- zu Gesetzesvorhaben und sonstigen nationalen und internationalen Regelungsvorhaben Stellung nehmen,
- in Lehre, Forschung und Weiterbildung tätig werden und an die Öffentlichkeit treten.