Über uns

Das Institut betreibt im Zusammenwirken mit den anderen Fakultäten der Technischen Hochschule Mannheim Forschung und Lehre im Bereich des Gesundheits- und Life Science Rechts. Seine Aufgaben umfassen das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht, und zwar jeweils unter Einbeziehung der Rechtsvergleichung.

Zu diesem Zweck soll das Institut insbesondere

  • die sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für interdisziplinäre Forschungsvorhaben bereitstellen,

  • die fachliche Zusammenarbeit mit den Institutionen des Medizin- und Gesundheitswesens im In- und Ausland pflegen und hierbei die Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis fördern,

  • für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in seinen Aufgabengebieten sorgen,

  • nationale und internationale Tagungen durchführen,

  • zu Gesetzesvorhaben und sonstigen nationalen und internationalen Regelungsvorhaben Stellung nehmen,
     
  • in Lehre, Forschung und Weiterbildung tätig werden und an die Öffentlichkeit treten.