VERINET - Vernetzte Integrierte Notfallversorgungs- und Einsatzsteuerung

VERINET-Projekt

Das HeLSI hat sich zusammen mit der Universität Maastricht, der Hochschule RheinMain, der Integrierten Leitstelle Mannheim gGmbH und der Leitstelle Ems-Vechte AöR beim Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss für folgendes Projekt beworben:

„Vernetzte Integrierte Notfallversorgungs- und Einsatzsteuerung“

Vorschlag der Regierungskommission

In ihrer Vierten Stellungnahme und Empfehlung befasste sich die Regierungskommission für eine  moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit der Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland und nahm hierbei die Integrierten Notfallzentren und Integrierten Leitstellen in den Blick.

Einer der wesentlichen **Reformvorschläge** war es, die Hilfesuchenden verlässlich, auf der Grundlage evidenzbasierter Entscheidungskriterien und mit kontinuierlich hoher Qualität zu den jeweils passenden Versorgungsstrukturen zu steuern, primär telefonisch oder telemedizinisch.[^2]Zu diesem Zweck empfahl die Regierungskommission den Aufbau integrierter Leitstellen.[^3]Der hierbei gewählte Begriff der integrierten Leitstellen war allerdings unglücklich gewählt, da dieser Begriff schon von den Leitstellen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, also Feuerwehr und Rettungsdienst, besetzt ist. In der Sache meint die Regierungskommission jedoch eine Leitstelle, die einerseits das Leistungsportfolio der Integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Terminservicestellen umfasst. Dabei soll sich die Tätigkeit dieser Leitstelle nicht in der Entgegennahme von Hilfeersuchen erschöpfen, sondern es soll zudem eine zielgerichtete Patientensteuerung in die vorhandenen Versorgungsbereiche erfolgen. Die Umsetzung der Empfehlung erfordert eine neue Versorgungsform, die über die bisherige Regelversorgung deutlich hinausgeht und die Leitstelle nicht mehr als bloße Abrufstelle für vermeintlich oder tatsächlich benötigte Leistungen versteht.

 

Quelle: Vierte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

In der Folge wird diese neue Versorgungsstruktur als Notfallleitstelle bezeichnet. Die Regierungskommission geht davon aus, dass diese Notfallleitstellen so vorteilhaft und attraktiv sein müssen, dass für die Bevölkerung ein großer Anreiz besteht, sich in einem medizinischen Notfall primär an die Notfallleitstelle zu wenden.


In die gleiche Richtung wie die Einschätzung der Regierungskommission geht die Stellungnahme des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege v. 25.04.2024.[^1]Dieser geht davon aus, dass eine Reform der Notfallversorgung das Potenzial zur Reduktion von zwischen 12 und 32 Mio. Belegungstagen hat. Die Einrichtung von Notfallleitstellen soll hierbei ein „besonders hohes Potenzial“ haben. Diese Einschätzung wird von einer aktuellen Untersuchung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung bestätigt.[^4] Dieses empfiehlt die Einrichtung von integrierten Leitstellen, die eine adäquate Zuordnung hilfesuchender Patienten zu Versorgungsstrukturen gewährleisten.
 

Status quo
Die Integrierten Leitstellen sind auf Basis der Landesrettungsdienstgesetze für die Entgegennahme von Hilfeersuchen zuständig, die den Einsatz des Rettungsdienstes erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere Patienten, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten (sogenannte Notfallpatienten).[^6] Die Terminservicestellen sind gem. § 75 Abs. 1a Nr. 4 SGB V u.a. dafür zuständig, Versicherten in Akutfällen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene, in geeigneten Fällen auch in Form einer telefonischen ärztlichen Konsultation, zu vermitteln. In der Praxis gibt es hierbei eine nicht unerhebliche Anzahl von Hilfeersuchen, für die sich weder Integrierte Leitstellen (da es sich in deren Definition nicht um einen Notfallpatienten handelt) noch die Terminservicestellen (da nach dereb Ersteinschätzung ein Not-, aber keine Akutfall vorliegt) für zuständig ansieht. Dies führt dann regelmäßig zu einem eigentlich nicht erforderlichen Einsatz eines Rettungswagens. 
Aktuell gibt es einige regionale Kooperationsprojekte zwischen den Integrierten Leitstellen und den Terminservicestellen bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese erschöpfen sich allerdings im Wesentlichen in der Übermittlung von Datensätzen. Projekte, die den von der Regierungskommission vorgeschlagenen einheitlichen Ansatz verfolgen, also eine verbindliche Steuerung in verschiedene Leistungsbereiche erfolgt, existieren aktuell nicht.


VERINET-Projekt
Einleitung
Die Integrierte Leitstelle Mannheim gGmbH und die Leitstelle Ems-Vechte AöR werden zusammen mit der Hochschule Mannheim und der Universität Maastricht sowie weiteren Partnern aus der Wissenschaft und Versorgungspraxis im Rahmen des VERINET-Projekts zeigen, dass der Vorschlag der Regierungskommission einer verbindlichen Patientensteuerung auch in der praktischen Versorgung sowohl im urbanen, als auch im ländlichen Raum umsetzbar ist. 
 

Identifikation von steuerungsrelevanten Hilfeersuchen
Die Integrierten Leitstellen bieten unter Aufrechterhaltung eines schnellen und barrierefreien Zugangs den Hilfesuchenden einen schnellen Zugang zu einer Einschätzung ihres Hilfeersuchens. Die Integrierten Leitstellen entwickeln zunächst Methoden, um Hilfeersuchen, die sich dem Grunde nach für eine Steuerung eignen und bei denen bisher ein Rettungswagen entsandt worden wäre,  zu identifizieren und herauszufiltern. Um eine schnellere und standardisierte Identifikation dieser Hilfeersuchen zu ermöglichen, werden digitale Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt. Dies geschieht auf Basis schon vorhandener KI-gestützter Modelle zur Erkennung von Schlaganfällen im Rahmen eines Notrufs.
 

Nachtriage/Assessment
Die als steuerungsrelevant erkannten Hilfeersuchen werden dann an eine besonders ausgebildete medizinische Fachkraft weitergeleitet, die telefonisch, digital unterstützt und ggf. unter Einsatz von Videotechnik, den bestehenden Hilfebedarf ermittelt. Auf Basis des Einschätzungsgesprächs wird dann gemeinsam mit den Hilfesuchenden der geeignete Versorgungsweg festgelegt. 
Für die Aufgabe der Nachtriage bzw. des Assessments kommen sowohl Notfallsanitäter als auch (Notfall)Pflegekräfte in Betracht, die sich für diese Aufgabe weitergebildet und zusätzliche Kompetenzen angeeignet haben. Die Weiterbildung wird gemeinsam mit den Akademien der Kooperationspartner entwickelt und durchgeführt.

Steuerung
Nach Identifikation des geeigneten Versorgungswegs wird durch die Integrierte Leitstelle dem Hilfesuchenden im Sinne eines Notfallmanagements bzw. Case Managements ein verbindliches Hilfsangebot unterbreitet und die weitere Versorgung koordiniert.

VERINET schafft daher keine neuen Leistungsstrukturen, sondern greift bei der Steuerung auf die vorhandenen Leistungsstrukturen zurück.

Basis der Steuerungsentscheidung ist der Grundsatz: „Richtige Versorgung am richtigen Ort zum richtigen Zeitpunkt durch die richtige Fachkraft“.

Als mögliche Leistungsangebote kommen alle von der Regierungskommission genannten Angebote in Betracht, aber auch darüber hinausgehende Angebote in Betracht. Hierbei wird nach dem Grundsatz verfahren: „digital vor delegativ vort ambulant vor stationär“.

Konkret werden folgende Leistungen in den Blick genommen:
- Vermittlung eines (Fach)Arzttermins in Kooperation mit den Terminservicestellen,
- Vermittlung einer Videosprechstunde,
- Vermittlung eines Hausbesuchs,
- Vermittlung von pflegerischen Leistungen (Notfallpflege),
- Vermittlung von (tele)pharmazeutischen Leistungen,
- Vermittlung an die Notaufnahme eines Krankenhauses,
- Vermittlung von Leistungen der ambulanten Palliativversorgung,
- Vermittlung von psychosozialen und sozialdienstlichen Leistungen.

Die Integrierten Leitstellen stellen hierbei auch Dienstleistungen zur Verfügung, um den Kontakt von Hilfesuchendem und dem Steuerungsadressaten   herzustellen, soweit entsprechende Mittel nicht vorhanden sind. Die Integrierten Leitstellen binden die entsprechenden Steuerungsadressaten in die Steuerungsentscheidung ein. Daneben verfügen die Integrierten Leitstellen über ein Steuerungsbudget, das individuelle Lösungen ermöglicht, um im Einzelfall die Steuerung in die richtige Versorgungsstruktur zu ermöglichen.

Durch eine enge Anbindung an die Steuerungsadressaten begleitet die Integrierte Leitstelle den Versorgungsweg des Hilfesuchenden bis zur Sicherstellung der erforderlichen Versorgung.


Aufbau eines regionalen Akutversorgungsnetzwerks
Zur Unterbreitung eines verbindlichen Hilfsangebots ist es erforderlich, dass der Steuerungsadressat, also die Versorgungsstruktur, in die der Hilfesuchende vermittelt werden soll, für die Entgegennahme des Hilfesuchenden auch tatsächlich zur Verfügung steht. Dies steht in Einklang mit der Einschätzung der Regierungskommission, dass es zur Überwindung von Sektorengrenzen regionaler Planungsgremien bedarf, die die spezifischen Besonderheiten vor Ort kennen.[^7] Es wird deshalb ein regionales Akutversorgungsnetzwerk aufgebaut, das die Basis für eine verbindliche Steuerung in die verschiedenen Leistungsbereiche des SGB V und anderer medizinischer, pflegerischer und sozialer Leistungsbereiche darstellt. Das Akutversorgungsnetzwerk wird von den Integrierten Leitstellen aufgebaut und verwaltet.

Im Rahmen des Akutversorgungsnetzwerks werden verbindliche Absprachen getroffen, um eine verlässliche Patientensteuerung zu gewährleisten.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 09.04.2025 nimmt an verschiedenen Stellen die Problematik in den Blick, dass es in bestimmten Bereichen an den erforderlichen Notfallversorgungsstrukturen mangelt.[^8] Aus diesem Grund wird im Rahmen des Akutversorgungsnetzwerks dafür Sorge getragen, dass bei Nichtvorhandensein einer erforderlichen Versorgungsstruktur oder Nichtverfügbarkeit des eigentlich zuständigen Leistungserbringers ein anderer geeigneter Leistungserbringer des SGB V - im Sinne einer Rückfallebene - zur Versorgung des Hilfesuchenden zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck verfügen die Integrierten Leitstellen über ein Budget zur Sicherstellung der Versorgung.

Digitale Unterstützung
Im Rahmen des VERINET-Projekts werden mit den Kooperationspartnern aus der IT-Branche vorhandene digitale Plattformen für das Akutversorungsnetzwerk weiterentwickelt, um eine verlässliche Versorgungssteuerung zu unterstützen. Hierbei sollen die vorhandenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, insbesondere die elektronischen Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) sowie die elektronische Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Nr. 7 SGB V) einbezogen werden. Soweit regulatorisch möglich, sollen auch die bei den Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen vorhandenen Versorgungsdaten einbezogen werden.

Zusammenfassung
Das VERINET-Projekt wird erstmals einen sektorenübergreifenden und integrierenden Ansatz der Patientensteuerung in die Versorgungspraxis überführen und dessen Vorteile aufzeigen. Das VERINET-Projekt wird in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern durchgeführt, die an der Konzipierung der Versorgungsform sowie an der anschließenden klinischen Validierung und der begleitend Qualitätssicherung und Datenanalyse beteiligt sind. Das VERINET-Projekt wird kontinuierlich und in allen Projektschritten wissenschaftlich evaluiert. Ebenso wird die Übertragbarkeit  umfassend auf Basis der Ergebnisse bewertet. Für das Gesamtprojekt ist eine Laufzeit von drei Jahren veranschlagt.